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Der Grundgedanke der Ul-Fliegerei war, alles weitestgehend sehr einfach zu halten. Man wollte mit wenig Aufwand dem Hobby des Fliegens nachgehen. Die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA hat daher
Ultralights gar nicht erst als Flugzeuge eingestuft, sondern diese per FAR 103 als Ultralight Vehicles klassifiziert und auch
gleich die Grenzwerte festgelegt, innerhalb derer sich die Geräte bewegen können ohne weiter reglementiert zu werden. Diese Grenzwerte sind bis heute unverändert geblieben: Maximales Leergewicht 115Kg,maximale Kraftstoffmenge 19liter, maximale Geschwindigkeit 102Km/h und eine mindest-Geschwindigkeit von 45Km/h!
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